Gesunder Menschenverstand gefragt
Der Schutz unserer Kinder hat natürlich oberste Priorität, und das technisch Machbare sollte der erklärte Anspruch sein. Doch gerade die Diskussionen um Milligramm-Grenzwerte, ein „errechnetes“ Gefahrenpotenzial oder die Flut von Zeichen und Hinweisen auf Verpackungen verunsichern den Verbraucher nachhaltig. Manchmal ist es auch die „Geiz-ist-geil“-Mentalität oder einfach nur der falsche Blickwinkel, der zum Kauf von nicht sicherem Spielzeug führt oder ein sicheres Produkt zu einem unsicheren Spielzeug macht. Sicherheit ergibt sich eben nicht nur daraus, dass ein Produkt in einem Prüflabor alle vorgeschriebenen Prüfungen besteht – das ist lediglich die Grundvoraussetzung. Sicherheit entsteht auch durch gesunden Menschenverstand im Umgang mit dem Produkt.
Die Grundvoraussetzung: Hersteller und Händler übernehmen Verantwortung
Die europäische Spielzeug-Richtlinie definiert genauer als jemals zuvor technische Eigenschaften von Spielwaren, Anforderungen an Material- oder Produkteigenschaften und an chemische Kennwerte für eine Vielzahl gesundheitsgefährdender Stoffe. Aber auch die Wirtschaftsakteure in der Lieferkette werden zunehmend in die Pflicht genommen; der Gesetzgeber überträgt allen Teilnehmern im europäischen Spielwarenhandel eine größere Verantwortung für sichere Produkte im Markt und damit auch für die Sicherheit der Kinder.
Verantwortungsvolle Hersteller und Handelsunternehmen stellen sich dieser Herausforderung mit großem Engagement. Und dort, wo es diesen Wirtschaftsakteuren wichtig und richtig erscheint, gehen sie auch noch über die normativen Bestimmungen hinaus und produzieren bzw. vertreiben Spielzeug, das deutlich strengere Anforderungen erfüllt als von der Richtlinie gefordert. Der eigene Anspruch kann durch eine unabhängige Prüfung bestätigt und dokumentiert werden – das kommt auch den Wünschen der Kunden entgegen.

Das Prüfzeichen von TÜV Rheinland bietet Händlern und Kunden ein hohes Maß an Sicherheit beim Spielzeugkauf. Elemente wie QR-Code, ID-Nummer oder Keywords ermöglichen es dem Kunden, direkt beim Einkauf Informationen über Produkt, Hersteller, Inhalt der Prüfung und Prüfergebnis über unsere Datenbank abzurufen. Zugleich lassen sich damit auch Produkt- und Prüfzeichenfälschungen schneller entlarven.
Appell an Eltern und Großeltern
Die Europäische Spielzeugrichtlinie, die Verantwortung der Hersteller und Handelsunternehmen sowie die neutrale Prüfung durch TÜV Rheinland machen Spielzeug sicher. Allerdings ist jetzt noch der Appell an alle Eltern oder Großeltern notwendig: Kaufen Sie Spielzeug für Ihre Kinder oder Enkel mit ALLEN Sinnen und mit Verstand. Ein sicheres Spielzeug, in Top-Qualität und mit einem TÜV Rheinland Prüfzeichen, kann schnell zu einem unsicheren Produkt in Kleinkinder-Händen werden, wenn zum Beispiel einfach nur die Altersempfehlungen der Hersteller ignoriert werden.
9 Tipps für den Spielzeugkauf an Weihnachten:
1. Wo kaufen?
2. Sichtkontrolle
3. Geruchskontrolle
4. Verschluckbare Kleinteile
5. Tastkontrolle
6. Lautstärke
7. Smart Toys
8. CE-Kennzeichnung
Das Produkt muss von dem Hersteller mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Damit erklärt der Hersteller selbst, dass sein Produkt die in der EU geltenden Vorschriften einhält. Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen.
9. Prüfzeichen
Autor des Beitrags

Rainer Weiskirchen
Pressesprecher
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