Wie können Unternehmen und Privatpersonen die Hoheit über die eigenen Daten behalten – und sich vor Datenmissbrauch schützen? Das Beispiel einer Datentreuhänder-Plattform für digitale Flottenservices zeigt, was heute technisch möglich ist.
Datenfreigabe: Technische Lösung für digitale Flottenservices
„Beendet eure Daten-Unmündigkeit“ – so lautete der Aufruf in meinem letzten Blog-Beitrag. Stellt sich nur die Frage: Wie? Ja, das selbstreflektierte Handeln und der Wille zu einem besonneneren Umgang mit den eigenen Daten ist der erste Schritt, aber damit allein ist es nicht getan. Ebenso wichtig ist eine passende technische Lösung, die vertrauenswürdig und in der Lage ist, den kommunizierten Willen über die eigene Datenfreigabe auch richtig und nachvollziehbar umzusetzen.
An dieser technischen Lösung arbeitet TÜV Rheinland aktuell im Kontext von Fahrzeug-Flotten. Ein Thema, das zunehmend in den Fokus rückt: So hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein weiteres Jahr in Folge einen Anstieg der gewerblichen Zulassung von Neufahrzeugen veröffentlicht.
„Mobility-as-a-Service“-Trend
65,5 Prozent der neu zugelassenen Fahrzeuge werden demnach mittlerweile für gewerbliche Zwecke genutzt. Diese Entwicklung kann auf den anhaltenden „Mobility-as-a-Service“-Trend zurückgeführt werden. Das heißt: Fahrzeuge werden immer häufiger geleast, gemietet oder geshared bzw. über den Arbeitgeber als Dienstwagen bereitgestellt. Die Nutzer*innen sind also immer häufiger nicht gleich Eigentümer*innen, womit sich sowohl für den Flottenbetreibenden als auch für die Fahrenden Besonderheiten für den Datenschutz ergeben. Tatsächlich haben bei einer eigenen TÜV Rheinland Marktanalyse nahezu alle befragten Flottenbetreiber*innen den Punkt Datenschutz als eine der wichtigsten Herausforderungen in Bezug auf die Verwendung von Fahrzeugdaten genannt.
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der neu zugelassenen Fahrzeuge werden gewerbliche genutzt
Datentreuhänder-Plattform ermöglicht DSGVO-konforme Verarbeitung
Um hier eine Lösung für Flottenbetreibende und Fahrer*innen zu bieten, hat TÜV Rheinland eine Datentreuhänder-Plattform für digitale Flottenservices entwickelt. Über ein eigens entwickeltes „Trusted Data“-System wird eine mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konforme Verarbeitung der generierten Daten sichergestellt. Daten können nur dann zur Nutzung im Rahmen der digitalen Flottenservices verarbeitet werden, wenn eine Freigabe des/der Betroffenen oder ein berechtigtes Interesse des Eigentümers bzw. der Eigentümerin hinterlegt ist. Die Fahrenden können all ihre Rechte nach der DSGVO – Einsicht, Freigabenänderung, Datenexport, Löschaufträge usw. – über die Plattform ausführen und jederzeit einsehen, zu welchen Services sie welche Freigaben erteilt haben. Die Daten werden hochverschlüsselt transportiert. Wenn keine Freigabe zur Verwendung der personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten vorliegt, werden die Daten unmittelbar und ohne Verarbeitung automatisch gelöscht.
Automatisierte Prozesse – Beispiel Schadensabwicklung
Somit können unterschiedlichste für das Flottenmanagement relevante Services realisiert werden. Unter anderem im Bereich des Schadenshandlings bringt dies erhebliche Zeit- und damit Kostenvorteile. Über einen automatischen End-to-End-Prozess kann die Datentreuhänder-Plattform beispielsweise sowohl Fahrende als auch Betreiber*innen durch die einzelnen Schritte der Schadensabwicklung führen – von der automatischen Schadensmeldung aus dem Fahrzeug bis hin zum fertig regulierten Schaden und der Rückführung in den Regelbetrieb. Aber dazu gerne mehr im nächsten Blog-Beitrag.
Sie haben Fragen zum Thema Datentreuhänder-Plattform?
Kontakt: franziska.weiser@de.tuv.com
Autorin des Beitrags

Franziska Weiser
LEITUNG KOMPETENZFELD DIGITALE MOBILITÄTSSERVICES
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