Grenzwerte einhalten
Entscheidendes Kriterium sind die Flottenemissionen der Hersteller zum 31. Dezember 2020, wobei hier die CO2-Emmissionen der verkauften Neuwagen angerechnet werden. Der tatsächliche Grenzwert ist für jeden Hersteller individuell, da er zusätzlich vom durchschnittlichen Fahrzeuggewicht abhängt. Werden bis zum Ende des Jahres die Grenzwerte verfehlt, droht eine Strafzahlung in Höhe von 95 Euro für jedes Gramm Zielverfehlung je Fahrzeug. Um diese Grenzwerte einhalten zu können, muss der Anteil an Elektrofahrzeugen bis Ende des Jahres zunehmen, denn Autos mit einem Ausstoß von weniger als 50g CO2/km fallen stärker ins Gewicht.
10 Millionen Elektrofahrzeuge bis 2030
Fahrt aufgenommen hat die Förderung der Elektromobilität bereits Ende 2019 mit dem Beschluss des Masterplans Ladeinfrastruktur. Dieser umfasst Maßnahmen für den Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für bis zu zehn Millionen Elektrofahrzeuge bis 2030. Allein in den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentliche Ladepunkte errichtet werden. Darüber hinaus beinhaltet der Masterplan die Förderung privater Lademöglichkeiten. Ziel ist es, potenzielle Käufer*innen in ihrer Entscheidung für ein E-Auto zu bestärken. Doch wie steht es aktuell um die Ladeinfrastruktur in Deutschland?
öffentliche Ladepunkte sollen entstehen
Entwicklung der Ladeinfrastruktur in Deutschland
Seit unserem letzten Blogeintrag zum Thema Ladeinfrastruktur hat sich einiges getan. Deutschlandweit sind gemäß Ladesäulenregister des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) rund 24.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte verfügbar – 8.000 mehr als noch vor einem Jahr. Dies entspricht einem Zuwachs von 50 Prozent. Dabei ist das Thema Eichrecht nach wie vor brisant und schürt Unsicherheit beim Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Herausforderung: Nutzer*innen müssen sich darauf verlassen können, dass die Menge an Strom kilowattstundengenau angezeigt und in der Abrechnung hinterlegt wird. Entsprechen die Abrechnung und die Übermittlung der Daten den Anforderungen des Eichrechts? Die Eichrechtskonformität muss durch eine Baumusterprüfbescheinigung einer staatlich anerkannten Prüfstelle bestätigt werden. Fakt ist: Insbesondere bei Schnellladesäulen, die das Fahrzeug mit Gleichstrom laden, sind bisher wenige eichrechtskonforme Zähler zu finden. Lediglich die Ladesysteme eines Herstellers wurden entsprechend geprüft und freigegeben; der Hersteller rechnet mit einer Verfügbarkeit ab Februar 2020. Laut einer anonymisierten Umfrage im Rahmen des BMWi Technologieprogramms IKT für Elektromobilität, an dem 17 Hersteller teilgenommen haben, befinden sich derzeit elf Gleichstromlösungen im Konformitätsbewertungsverfahren (KBV). Fünf weitere Hersteller möchten bis zum Sommer 2020 einen Antrag stellen. Von den befragten Herstellern rechnen sieben mit einer Serienreife in 2020 – Verbesserungen in Sachen Eichrechtskonformität sind also durchaus in Sicht.
Stromtankstellen: Preisgestaltung nach wie vor undurchsichtig
Eine weitere Hürde auf dem Weg zu mehr alltagstauglicher Elektromobilität ist die teils sehr unterschiedliche Preispolitik an den Ladesäulen. Jeder Anbieter stellt andere Tarife zur Auswahl: kilowattstundengenaue Abrechnung, eine monatliche Flatrate oder auch eine Vergünstigung des Preises pro Kilowattstunde durch eine monatliche Grundgebühr. Wichtig ist dabei, zwischen den tatsächlichen Ladesäulenbetreibern und sogenannten Roaming-Anbietern zu unterschieden, die mit den Betreibern bestimmte Konditionen ausgehandelt haben. So kann sich an ein und derselben Ladesäule durch die Nutzung unterschiedlicher Tarife ein anderer Preis ergeben.
Ein Beispiel:
Fazit: Es bleibt spannend
Aktuell stehen viele Anbieter von Ladestationen in den Startlöchern. Die Weiterentwicklung der Hardware ist ein wichtiger Schritt in Richtung Eichrechtskonformität – und ebnet den Weg für mehr Elektromobilität. Auch TÜV Rheinland beschäftigt sich intensiv mit dem Thema. So haben wir zum Beispiel ein Gesamtkonzept für den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur entwickelt. Wichtig wird es sein, auch die Tarifoptionen des Ladens für den Verbraucher einfach und übersichtlich zu gestalten und somit das Elektroauto attraktiver zu machen. Wie der Markt die Preise annimmt und wie sich diese entwickeln, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Es bleibt spannend!
Autor des Beitrags

Carlo Kammler
Network Consulting & Planning
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