Die Digitalisierung ist in aller Munde. Gerade im nun beendeten Bundestags-Wahlkampf begegnete einem das Schlagwort auf vielen Plakaten, in etlichen Statements. Genau wie das Thema Bildung. Zwar fanden beide in den direkten TV-Duellen der Spitzenkandidaten wenig Beachtung, was wohl hauptsächlich am Format oder der Moderation lag. Die Gesellschaft und vor allem auch die Wirtschaft diskutierten aber viel darüber. Sind es doch Themengebiete, die den Menschen wichtig sind und deutliche Auswirkungen auf Fortschritt und Entwicklung haben.
Digitalisierung fordert Qualifizierung
Digitale Transformation bedeutet für Unternehmen, dass sich Geschäftsmodelle, Prozesse, Mechaniken und Technologien im Arbeitsalltag verändern – und in der Folge auch die Aufgaben der Arbeitnehmer. Digitalisierung fordert Qualifizierung – die Mitarbeiter müssen sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einstellen. Dabei sollten Arbeitgeber insbesondere auch dem Thema Arbeitssicherheit Beachtung schenken. Denn wo sich die Gegebenheiten stetig verändern und erweitern, Technik und Mechanik immer massiver Einzug halten und die Anforderungen des Gesetzgebers sowie der Berufsgenossenschaften richtigerweise strikter und umfangreicher werden, da bedarf es verständlicher, regelmäßiger und nachhaltiger Erläuterungen und Unterweisungen. Und das nicht erst in der heutigen Zeit.
Veränderung gab es schließlich schon immer: „Wo simmer denn dran? Aha, heute krieje mer de Dampfmaschin. Also, wat is en Dampfmaschin? Da stelle mehr uns janz dumm. Und da sage mer so: En Dampfmaschin, dat is ene jroße schwarze Raum, der hat hinten un vorn e Loch. Dat eine Loch, dat is de Feuerung. Und dat andere Loch, dat krieje mer später.“ Und mit Dampfmaschinen, da kennen wir uns ja seit jeher aus. Schließlich prüfen die Technik-Experten von TÜV Rheinland die Sicherheit von Dampfkesseln bereits seit 1872. Dat krieje ich vielleicht noch später.
Sicherheit hat Priorität
Auf keinen Fall später sollte die Unterweisung zum sicheren Umgang mit Arbeitsmaterialien am Arbeitsplatz und zur gefahrensensiblen Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten erfolgen. Zur Absicherung des Mitarbeiters und damit auch der Unternehmenswerte. Denn so mancher „wenzige Schlock“ – beispielsweise – kann große Auswirkungen haben. Und findet in vielen Unterweisungen gar keine Berücksichtigung.
Die eindringliche Vermittlung der gültigen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist im stressigen Arbeitsalltag oft nicht so deutlich im Fokus wie gefordert. Mit der Folge, dass bei kurzen Transportwegen auch gern mal die korrekte Sicherung des Objekts fehlt. Und schon sieht man dann dazu interessante Videos auf YouTube. Vielleicht ein wenig lustig, wenn man sieht, wie in der Folge etliche umfallende Kisten Kölsch eine kleine Flutwelle erzeugen – manchmal schon etwas traurig, wenn Gleiches in einer Altbier-Brauerei passiert. Regionale Schadenfreude? Endlose Verbreitung infolge der Digitalisierung? Auf beides werden die Beteiligten sicher gerne verzichten.
Orts- und zeitunabhängige Unterweisung
Dem entgegenzuwirken, klar zu sensibilisieren und Konflikte bei der Einbindung in den Arbeitsalltag möglichst gering zu halten, ist sicherlich die größte Herausforderung. Form und Vermittlung sind entscheidend für den Erfolg. „Wat ne Kolben is, dat kemma nit expliziere, dat steht im Buch. Et steht überhaupt alles im Buch, wat ich sach. Bloß nich so schön.“ Wenn dann aber die Zeit fehlt, alles durch den Verantwortlichen „schön expliziere zu lasse“, dann entstehen Herausforderungen bei der nachhaltigen Vermittlung.
Die Unterweisung beansprucht Zeit, die aufgrund der erforderlichen Vorbereitung, Koordination, Durchführung und Neuorganisation durch Krankheits- und Urlaubsabwesenheiten Ressourcen bindet und damit die Produktivität hemmt. Wäre es da nicht ein Vorteil, wenn die mindestens jährliche Durchführung der Unterweisung für Unternehmen und ihre zuständigen Führungskräfte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit organisiert wird? Selbstgesteuert sowie orts- und zeitunabhängig durch ein System und den einzelnen Mitarbeiter? Ausgerichtet am individuellen Zeitmanagement des Einzelnen sowie dem jeweiligen Tätigkeitsfeld? Und dazu noch auditsicher?
Das geht: Ein Beispiel ist das TÜV Rheinland occupational Health and Safety eXpert System, kurz TEOX. Mit dem Online-Unterweisungsmanagementsystem für Arbeitsschutz werden Mitarbeiter ihrem Tätigkeitsfeld entsprechend online unterwiesen. Und das proaktiv, individuell durch selbsttätiges Erarbeiten und aktive Wissensanwendung. Schließlich ist selbst angewendetes Wissen für uns am ehesten verständlich und nachvollziehbar. Auch bisher nicht bekannte Informationen werden so nachhaltig verankert.
Online neue Wege der Wissensvermittlung erschließen
Das zeigt an einem einfachen Beispiel: Digitalisierung kann nicht nur unternehmerischen Fortschritt bedeuten, auch in der effizienten und effektiven Vermittlung von notwendigen Kompetenzen ermöglicht sie neue Wege. Egal ob in modernen oder traditionellen Bereichen. Und dass Tradition in der Moderne noch sehr präsent ist, wird man daran erkennen, dass viele die im Text eingefügten Zitate einem Film-Klassiker zuordnen können, der an den anstehenden kühler und kürzer werdenden Tagen wieder des Öfteren mit dem gleichnamigen Getränk gesellig konsumiert werden wird.
Und dank Arbeitssicherheitsunterweisung wissen wir: Erst nach Feierabend genießen und „Vorsicht, jeder nur einen wenzigen Schlock, sonst steigt er in den Kopf.“ Und dabei kann man dann ja auch über die Ergebnisse der Bundestagswahl diskutieren. Da hilft vielleicht auch ein mehr oder weniger wenziger Schlock zur Verdauung und der Kreis schließt sich.
PS: Vom 17.-20. Oktober 2017 sind wir auf der Messe A+A in Düsseldorf (Halle 10 Stand F51). Besuchen Sie uns und lassen Sie sich gerne persönlich beraten. Als Special können Sie dort eine Einführung in unser Unterweisungssystem zur Arbeitssicherheit mit der VR-Brille erleben.
Sehr geehrter Herr Gels,
Berufsgenossenschaften / Unfallkassen als auch Vertreter der staatliche Überwachung verweisen gerne darauf, dass der vollständige Ersatz der konventionellen Unterweisung im Arbeitsschutz durch „Elektronische Unterweisungen“ ein Rechtsverstoß sei, da u.a. die Gefahrstoffverordnung explizit die mündliche Unterweisung fordert und die Unfallverhütungsvorschriften dies ebenfalls vorschreiben: „Die mündliche Unterweisung hat in verständlicher Form und Sprache stattzufinden.“ (siehe DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention vom Mai 2014). In wie weit kann man dieser dato noch vorherrschenden Meinung begegnen?
Hallo lieber Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Rückfrage zum Artikel. Der vorherrschenden Meinung sollten Sie gar nicht begegnen, denn diese ist vollkommen richtig. Die Unterweisung der Gefährdungspotentiale für Gefahr- und Biostoffe ist mündlich vorzunehmen. Hier kann man über digitale Unterweisungen eine Sensibilisierung vornehmen und auch sprachliche Brücken schlagen. Am Ende ist aber, auch im eigenen Interesse eines jeden Unternehmers, die deutliche und ausdrucksstarke mündliche Schulung erforderlich. Das Gefährdungspotential der beiden Themenbereiche ist für jeden ersichtlich.
Bei den anderen Feldern der Arbeitssicherheit sind „nur“ die geforderten Vorgaben von Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften einzuhalten, die Form wird dabei nicht vorgeschrieben. Was bedeutet, es muss die Möglichkeit gegeben sein, einen transferförderlichen und praxisnahen Bezug zum gegenständlichen Tätigkeitsfeld zu schaffen sowie inhaltliche Fragen zu stellen und zu klären und eine Bestätigung des Unterwiesenen erfolgen, dass die Inhalte vermittelt, verstanden und aufgenommen wurden. Und auch hier ist es im Sinne des Unternehmers, wenn er spezielle Bereiche zusätzlich noch einmal mit einer ausdrücklichen mündlichen Unterweisung unterstützt. Besonders bei Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotential sollte vor erstmaligem Arbeitsbeginn eine vor Ort Unterweisung ein zusätzlich unterstützendes Mittel sein. Zum Beispiel bei Arbeiten mit einer neuen Maschine. Ansonsten haben wir den Anforderungen an eine Unterweisung mit unserem digitalen Angebot Rechnung getragen, decken die genannten Vorgaben ab und bieten durch eine hohe Modulbreite an Unterweisungsthemen (aktuell ca. 60 Module), die zudem kontinuierlich erweitert werden, eine auf dezidierte einzelne Tätigkeitsfelder heruntergebrochene Vermittlung der notwendigen allgemeingültigen Inhalte.
Für mehr Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Arne Gels